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Impressum

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Sven Unger
Kletterwald Schorfheide
Prenzlauer Str. 16
16244 Schorfheide

Kontakt

E-Mail: kontakt(at)kletterwald-schorfheide.de (!HINWEIS: Allgemeine Anfragen oder Buchungsanfragen werden über diese Mailadresse nicht bearbeitet!)

 

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE220459008

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen [AGB]

 

Zur Verwendung im Dienstleistungsbereich gegenüber Privatpersonen, Firmen, Schulen und anderen Unternehmen. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen der Fa. Kletterwald Schorfheide, Prenzlauer Str. 16, 16244 Schorfheide OT Groß Schönebeck (nachfolgend: „Kletterwald“), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Dienstleistung bzw. deren Bestellung gelten diese Bedingungen als durch den Kunden angenommen. Die Bedingungen können vom Kletterwald jederzeit mit Wirkung für künftige Dienstleistungen geändert werden. 

 

1. Kenntnisnahme Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Jeder Person akzeptiert die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem Betreten des Betriebsgeländes sowie der Bezahlung des Eintrittspreises an der Kasse und bestätigt damit, diese Bedingungen gelesen und verstanden zu haben. Diese Geschäftsbedingungen sind vor Ort im Kletterwald frei zugänglich und können über die Website www.kletterwald-schorfheide.de eingesehen werden. Der/die Aufsichtsberechtigte einer minderjährigen Person ist verpflichtet, die Benutzungsregeln durchzulesen und mit der minderjährigen Person verständlich durchzusprechen, bevor dieser den Seilgarten betreten darf.

 

2. Anforderungen und Anmeldung

Jeder Klettergast hat sich beim Personal an der Information/Anmeldung/Kasse anzumelden. Diese ist dementsprechend gekennzeichnet. Das Personal trägt hellgrüne Oberbekleidung mit dem Logo-Aufdruck des Kletterwaldes. Die Teilnehmer müssen sich in der Lage fühlen, den Anforderungen zu entsprechen. Schwangere, Träger von Herzschrittmachern oder Personen mit Rückenproblemen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

3. Sicherheitsausrüstung

Die Benutzung des Seilgartens ist mit Risiken verbunden, deshalb nur mit Sicherheits-ausrüstung sowie geschlossenem und festem Schuhwerk möglich und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Sicherheitsausrüstung darf während des Kletterns nicht eigenhändig ausgezogen/abgelegt werden. Das Verlassen des Geländes mit der Sicherheitsausrüstung ist untersagt. Des Weiteren darf keine private Kletterausrüstung verwendet werden. Jeder Vorfall ist umgehend dem Sicherheitspersonal zu melden. Für die Haftung des Kletterwaldes gilt Ziffer 7.

 

4. Einschränkungen, Beeinträchtigungen des Besuchers

Besucher, die an psychischen oder physischen Beeinträchtigungen leiden, bedarf es einer gesonderten Anmeldung und Betreuung durch einen Trainer/in, da es beim Begehen des Seilgartens eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderen Personen darstellen könnte. Kinder dürfen ab fünf (5) Jahren eigenständig auf dem Kinderparcours klettern. In weiteren Parcours dürfen Kinder erst ab acht (8) bzw. zwölf (12) Jahren klettern. Bei geringfügiger Unterschreitung kann der Betreiber Ausnahmen zulassen, jedoch dann nur in unmittelbarer Kletterbegleitung eines mindestens 18-jährigen Kletterbegleiters, welcher die Sicherheitstechnik des Kindes bedienen muss und die alleinige Verantwortung trägt. Begleitpersonen von minderjährigen Kindern sind für die Einhaltung der AGB, für die ihm anvertrauten Minderjährigen, allein verantwortlich.

 

5. Rauchverbot / Leinenzwang für Hunde

Es besteht auf dem Gelände des Kletterwaldes (auch auf dem Weg zum Wildpark) absolutes Rauchverbot (ebenso im Klettergurt). Für Hunde besteht Leinenzwang. Hundekot muss vom Hundehalter entsorgt werden. Mitgebrachte Verpackungen (Getränkeflaschen etc.) sind wieder mitzunehmen. Bei Zuwiderhandlung ist der Betreiber berechtigt, eine Aufwandsentschädigung von 100€ zu erheben. 

 

6. Fahrräder

Fahrräder sind nur auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen abzustellen. Das Fahren ist auf dem Gelände des Kletterwaldes untersagt. Der Betreiber übernimmt keine Haftung bei Beschädigungen oder Diebstahl.

 

7. Haftung

Es dürfen beim Begehen des Seilgartens keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellen (sämtlicher Schmuck, Piercing, Mobiltelefone, Kameras jeglicher Art, Rucksäcke). Lange Haare müssen mit einem Haargummi o.ä. nach hinten gebunden werden. Für die Aufbewahrung privater Gegenstände jeglicher Art übernimmt der Betreiber keine Haftung. Der Kletterwald haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Kletterwald nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder der mit der Leistung der Veranstaltung oder Führung betrauten Personen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Veranstalters/Trainers übernimmt der Kletterwald keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.

 

8.  Theoretische und praktische Sicherheitsdemonstration

Jeder Teilnehmer muss an der gesamten theoretischen und praktischen Sicherheits-demonstration vor dem Begehen des Seilgartens teilnehmen. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Veranstalters/Trainers sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Veranstalters/Trainers können die betreffenden Teilnehmer vom Kletterwald sofort ausgeschlossen werden. Bei Zuwider-handlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Veranstalters/Trainers übernimmt der Kletterwald keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.

 

9. Sicherheitshinweis/Sicherheitsausrüstung

Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Substanzen stehen, die die kognitiven und motorischen Fähigkeiten beeinträchtigen, sind nicht berechtigt den Seilgarten zu begehen. Die vom Kletterwald ausgeliehene Ausrüstung (Helm ggf., Gurt, Sicherungsseile mit Karabinern) muss nach Anweisung des Trainers benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar und darf während der Begehung des Seilgartens nicht abgelegt werden. Jede Station darf nur von jeweils maximal einer Person begangen werden. Auf den Podesten dürfen sich maximal drei Personen gleichzeitig aufhalten. Beim Umhängen muss mindestens immer ein Sicherungskarabiner im Stahlsicherungsseil eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner gleichzeitig aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden! Die Anwendung der Fahrelemente muss exakt nach den Anweisungen des Trainers erfolgen. Im Zweifelsfall ist immer das Personal des Kletterwaldes herbeizurufen. Nach Beendigung des Kletterbesuches ist die Ausrüstung an der Information/Anmeldung/Kasse wieder abzugeben. Jeder Unfall ist unverzüglich zu melden. Im Kinderparcours darf sich nicht in Fallzonen bzw. in Bereichen aufgehalten werden, in denen Verletzungsgefahr durch abrutschende Teilnehmer droht.

 

10. Preise und Leistungsbeschreibung des Betreibers

Die Preise gelten wie ausgeschrieben (Preistafeln, Flyer, Webseite, etc.…) für zwei (2) Stunden Klettern. Nach zwei Stunden darf das Klettern nur nach Rücksprache mit einem Trainer/in, gegen einen Aufpreis von 5,-€/Pers., um 30 Minuten verlängert werden. Die komplette Ausrüstung muss max. 2,5 Stunden nach Kletterbeginn wieder zurückgegeben werden. Die Leistung des Betreibers ist durch das Anlegen der Sicherungsausrüstung und der durchgeführten Sicherheitseinweisung komplett abgegolten und ist unabhängig von der Kletter- und Aufenthaltsdauer im Kletterwald. Beendet der Teilnehmer den Besuch des Kletterwaldes frühzeitig aus eigenem Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises und das Klettern gilt mit Abgabe der Ausrüstung für beendet und kann nicht wiederaufgenommen werden. Ebenfalls besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn der Teilnehmer aufgrund gefährlichen Verhaltens vom Klettern ausgeschlossen wird. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an diese Benutzungsregeln halten, vom Park auszuschließen. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter etc.) einzustellen. Es erfolgt in diesem Falle keine Rückvergütung des Eintrittspreises. 

 

11. Buchungen und Reservierungen

Bei Buchungen und Reservierungen ist zu beachten, dass bei verspäteter Ankunft im Kletterwald bzw. verspäteter Startzeit des Kletterbesuches kein voller Zeitumfang garantiert werden kann. Durch nicht wahrgenommene Buchungen wird eine Kostenpauschale in Höhe von 60,-€ an die Person, die die Reservierung ausgelöst hat, in Rechnung gestellt.

 

12. Gutscheinversand und Widerruf im Onlineabsatz von Gutscheinen 

Für den Versand von erworbenen Gutscheinen wird eine Versand- und Servicegebühr von 1,50€ pro ausgestelltem Gutschein erhoben. Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist für den Onlineabsatz von Gutscheinen.

 

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen.

 

 

 

Kletterwald Schorfheide
Prenzlauer Str. 16

16244 Schorfheide OT Groß Schönebeck

 

 

(Stand: März 2024)

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